Die Schutzzonen des Reservates

Der Gedanke zur Schaffung eines Biosphärenreservates im Raum Schorfheide-Chorin ist nicht neu. Mit dem Gesetz zur Erhaltung und Pflege der heimatlichen Natur vom 04.06.1954 (Naturschutzgesetz) wurde der alte Kern des Gebietes Schorfheide-Werbellinsee, bereits seit 1935 unter Naturschutz, nun unter Landschaftsschutz gestellt und damit gute Vorraussetzungen für die Förderung von Natur und Landschaft geschaffen. Eine Verordnung der letzten DDR-Regierung vom 12.09.1990 über die Natur- und Landschaftsschutzgebiete bildet die Rechtsgrundlage dafür, die Schorfheide zum Biosphärenreservat zu erklären. Nach einem langwierigen Entwicklungsprozess trat am 30.06.1992 das "Brandenburger Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege", mit dem Grundgedanken eines Naturschutzes durch naturverträgliche Nutzung auf großen Flächen, unter Einbezug des wirtschaftenden Menschen, in Kraft.

Bereits schon 1990 von der UNESCO als Biosphärenreservat anerkannt, nimmt die Schorfheide den selben Rang ein wie die afrikanische Serengeti oder der nordamerikanische Yellowstone Nationalpark. 300 Biosphärenreservate sind Teil des 1970 begonnenen globalen UNESCO-Umweltprogramms "Mensch und Biosphäre". Jedes Biosphärenreservat muß in verschiedene Schutzzonen gegliedert sein, wenn die Vielfalt an Lebensräumen, Pflanzen und Tieren bestand haben soll. Mit entsprechender Empfehlung der UNESCO wurde das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin in vier Schutzzonen gegliedert.

Schutzzone 1 - Kernzone
Fläche 3 500 ha - 2,8 % Totalreservate
Diese Zone ist Naturschutzgebiet von zentraler Bedeutung ohne wirtschaftliche Nutzung. Diese Gebiete sind für die Besucher gesperrt. Sie bleiben sich selbst überlassen. Der Mensch ist nur wissenschaftlicher Beobachter.

Schutzzone 2 - Pufferzone
Fläche 23 100 ha - 18,3 % Naturschutzgebiete
Diese Zone ist der Bereich von Naturschutzgebieten, die nicht zu den Totalreservaten gehören. Sie dienen der Pufferung von Schadstoffeinflüssen auf die Kernzone und als Experimentiergebiet. In ihr erfolgt eine Bewirtschaftung nach Pflegeplänen, die den Art- und Biotopenschutz berücksichtigen.

Schutzzone 3 - genutzte Kulturlandschaft
Fläche 70 000 ha - 55,4 % Landschaftsschutzgebiet
Das sind Wälder, Seen, Grünland und Acker. Modellandschaften sollen entstehen, in denen Landnutzung und Landschaftspflege beispielhaft verwirklicht wird. Natur und Kultur sollen sich zu einer harmonischen Ganzheit verbinden.

Schutzzone 4 - Regenerierungszone
Fläche 30 000 ha - 23,5 % Landschaftsschutzgebiete
das sind Güllelastflächen, Agrarlandschaften nach Komplexmeliorationen, Saatgrasland auf Mooren, Seen mit Intensivfischerei, belastete Wälder und Grundwasserabsenkungsgebiete. diese geschädigten Landschaften sollen saniert und in weniger belastete Kulturlandschaften zurückverwandelt werden.