Schutzzonen

Schutzzonen des Biosphärenreservates

Der Gedanke zur Schaffung eines Biosphärenreservates im Raum Schorfheide-Chorin ist nicht neu. Mit dem Gesetz zur Erhaltung und Pflege der heimatlichen Natur vom 04.06.1954 (Naturschutzgesetz) wurde der alte Kern des Gebietes Schorfheide-Werbellinsee, bereits seit 1935 unter Naturschutz, nun unter Landschaftsschutz gestellt und damit gute Voraussetzungen für die Förderung von Natur und Landschaft geschaffen. Eine Verordnung der letzten DDR-Regierung vom 12.09.1990 über die Natur- und Landschaftsschutzgebiete bildet die Rechtsgrundlage dafür, die Schorfheide zum Biosphärenreservat zu erklären. Nach einem langwierigen Entwicklungsprozess trat am 30.06.1992 das “Brandenburger Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege”, mit dem Grundgedanken eines Naturschutzes durch naturverträgliche Nutzung auf großen Flächen, unter Einbezug des wirtschaftenden Menschen, in Kraft.

Bereits schon 1990 von der UNESCO als Biosphärenreservat anerkannt, nimmt die Schorfheide denselben Rang ein wie die afrikanische Serengeti oder der nordamerikanische Yellowstone Nationalpark. 300 Biosphärenreservate sind Teil des 1970 begonnenen globalen UNESCO-Umweltprogramms “Mensch und Biosphäre”. Jedes Biosphärenreservat muss in verschiedene Schutzzonen gegliedert sein, wenn die Vielfalt an Lebensräumen, Pflanzen und Tieren bestand haben soll. Mit entsprechender Empfehlung der UNESCO wurde das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin in vier Schutzzonen gegliedert.

Schutzzone 1 – Kernzone

Fläche 3 500 ha – 2,8 % Totalreservate

Diese Zone ist Naturschutzgebiet von zentraler Bedeutung ohne wirtschaftliche Nutzung. Diese Gebiete sind für die Besucher gesperrt. Sie bleiben sich selbst überlassen. Der Mensch ist nur wissenschaftlicher Beobachter.

Schutzzone 2 – Pufferzone

Fläche 23 100 ha – 18,3 % Naturschutzgebiete

Diese Zone ist der Bereich von Naturschutzgebieten, die nicht zu den Totalreservaten gehören. Sie dienen der Pufferung von Schadstoffeinflüssen auf die Kernzone und als Experimentiergebiet. In ihr erfolgt eine Bewirtschaftung nach Pflegeplänen, die den Art- und Biotopenschutz berücksichtigen.

Schutzzone 3 – genutzte Kulturlandschaft

Fläche 70 000 ha – 55,4 % Landschaftsschutzgebiet

Das sind Wälder, Seen, Grünland und Acker. Modellandschaften sollen entstehen, in denen Landnutzung und Landschaftspflege beispielhaft verwirklicht wird. Natur und Kultur sollen sich zu einer harmonischen Ganzheit verbinden.

Schutzzone 4 – Regenerierungszone

Fläche 30 000 ha – 23,5 % Landschaftsschutzgebiete

Das sind Güllelastflächen, Agrarlandschaften nach Komplexmeliorationen, Saatgrasland auf Mooren, Seen mit Intensivfischerei, belastete Wälder und Grundwasserabsenkungsgebiete. diese geschädigten Landschaften sollen saniert und in weniger belastete Kulturlandschaften zurückverwandelt werden.

Schutzziel für die Schorfheide ist die über Jahrhunderte gewachsene Kulturlandschaft. Sie zu schützen bedeutet keinesfalls den Menschen auszugrenzen und der Natur freien Lauf zu lassen. Das neue am Brandenburger Gesetz sei der Einbezug des naturverträglich wirtschaftenden Menschen. Deshalb gehe es weit über den traditionellen Naturschutz, Schutz der Arten und Biotope vor dem Menschen, hinaus. Das Konzept des Biosphärenreservates unternehme den ehrgeizigen und sinnvollen Versuch, den wirtschaftlichen Wandel in der Region mit den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes zu verbinden. Im Gegensatz zum Nationalpark, in dem Natur weitestgehend sich selbst überlassen bleiben soll, werden im Biosphärenreservat die Möglichkeiten naturverträglichen  Wirtschaftens  ermittelt und erprobt. Es entsteht Schritt für Schritt eine beispielhafte ökologische Wirtschaftsregion, die zeigt wie sich Menschen ihren Lebensunterhalt erarbeiten und zugleich eine Landschaft für künftige Generationen erhalten können durch nachhaltige Landnutzung. Das Ziel seien gesundes Trinkwasser und Nahrung, stabile Wälder und attraktive Landschaften sowie der Erhalt der Artenvielfalt.